Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand beim Umbau einer Gaststätte zum Ladenlokal
Leitsatz
Ob Aufwendungen Herstellungskosten sind, bestimmt sich auch für VuV-Einkünfte nach § 255 Abs. 2 HGB.
Entspricht die Funktion eines eingebauten Gegenstandes im Wesentlichen derjenigen des ausgetauschten oder erweiterten Gegenstandes,
liegen keine Herstellungskosten vor.
Werden die Räume einer Gaststätte, die zuvor als Ladenlokal genutzt wurden, wieder zu einem Ladenlokal umgestaltet, dabei
insbesondere die Schaufensterfront und das Vordach modernisiert und in diesem Zusammenhang eine Modernisierung der Sanitäranlagen
vorgenommen sowie der Ausbau der Gastronomieküche, so handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen.
Durch den Umbau einer Gaststätte zu einem Ladenlokal erfolgt keine Funktions-/Nutzungsänderung, da auch die Nutzung eines
WG als Gaststätte sowie nachfolgend als Ladenlokal eine gewerbliche Nutzung darstellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAC-60348
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.09.2006 - 3 K 373/05
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