Auslegung eines Antrags auf Aussetzung des
Vorauszahlungsbescheids bei Erlass des Jahressteuerbescheids
Berücksichtigung der Kosten eines Umzugs wegen Krankheit oder
Behinderung
Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von
Leibrenten
Leitsatz
1. Mit Erlass des
Jahressteuerbescheids entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für
einen Antrag auf Aufhebung bzw. Aussetzung der Vollziehung des
Vorauszahlungsbescheids.
2. Ein Antrag auf Aufhebung bzw.
Aussetzung der Vollziehung eines Vorauszahlungsbescheids ist
rechtsschutzgewährend als statthafter Antrag auf Aussetzung des
Jahressteuerbescheids auszulegen, wenn dieser nach
§ 68 Satz 1 FGO
Gegenstand des Hauptsachverfahrens wurde.
3. Im Verfahren zur Aussetzung der
Vollziehung sind die Höhe der Aufwendungen für einen Umzug sowie die
zwingende Erforderlichkeit des Umzugs aufgrund der Behinderung durch eine im
Vorhinein ausgestellte amts- oder vertrauensärztliche Bescheinigung
glaubhaft zu machen.
4. Die Besteuerung von Leibrenten
nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. a
EStG ist
verfassungsgemäß.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 137 Nr. 2 LAAAC-60345
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.09.2007 - 8 V 49/06
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