Bewertung freigebig zugewendeter Geschäftsanteile bei
Neugründung
§ 13a
ErbStG nicht auf die formale Umwandlung von
Privatvermögen in Betriebsvermögen anwendbar
Leitsatz
1. Der Ansatz des gemeinen Wert von
freigebig zugewendeten Anteilen an einer GmbH in den ersten drei Jahren nach
der Gründung entsprechend
R 102 Abs. 1
Satz 1 ErbStR nur mit dem eingezahlten Nennwert kommt
nicht in Betracht, wenn es sich nur formal um eine Neugründung,
wirtschaftlich aber um eine Umstrukturierung eines bereits seit längerem
bestehenden Unternehmens handelt.
2. Bei typisierender
Betrachtungsweise ist
§ 13a ErbStG
nicht auf die formale Umwandlung von Privatvermögen in
Betriebsvermögen anwendbar.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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