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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 39/04

Gesetze: EStG § 3 Nr. 11 S. 1 1. Alt. EStG § 3 Nr. 11 S. 1 2. Alt. GG Art. 7 Abs. 4PSchG BW § 17PSchG BW § 18

Steuerfreiheit von Landeszuschüssen an eine Privatschule

Leitsatz

1. Landeszuschüsse für den Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatz- und Ergänzungsschule sind nicht nach § 3 Nr. 11 Satz 1 Alt. 1 EStG steuerfrei, wenn die Regelung zur Zuschussgewährung – wie in §§ 17 bis 19 PSchG BW – die Hilfsbedürftigkeit des Schulträgers tatbestandlich nicht voraussetzt.

2. Auch eine Beihilfe gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 EStG setzt die Hilfsbedürftigkeit des Empfängers voraus.

3. An den Träger einer Privatschule geleistete Landeszuschüsse sind keine „unmittelbare” Beihilfe i.S.d. § 3 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 EStG, da sich nicht direkt an den in Ausbildung Befindlichen gewährt werden.

Fundstelle(n):
IAAAC-60333

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.07.2007 - 7 K 39/04

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