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FG Köln 25.04.2007 10 K 4638/06, BBK 20/2007 S. 4719

Auflösung einer zu Unrecht gebildeten Ansparrücklage für Existenzgründer

Eine zu Unrecht in einer 4/3-Rechnung gebildete Ansparrücklage für Existenzgründer ist nach dem rkr. Urteil des FG Köln in dem ersten, verfahrensrechtlich noch offenen Jahr aufzulösen.

Nach Auffassung des FG ergibt sich dies aus folgendem Gedanken: „Ein Bilanzierungsfehler” ist im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum zu berichtigen, wenn eine Berichtigung an der Fehlerquelle nicht mehr möglich ist. Das FG überträgt damit die Grundsätze des § 4 Abs. 2 EStG auf die Einnahmen-Überschussrechnung; der BFH hat dies bislang jedoch abgelehnt (vgl. , BStBl 2006 II S. 712).

Hinweis: Nach der Unternehmensteuerreform 2008 entfällt die Ansparrücklage für Existenzgründer, und die Ansparrücklage wird durch einen Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Wird die Investitio...

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