Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Editorial
Erneute Änderung bei Vollzeitpflege
Die Besteuerung des Pflegegelds, das Familien erhalten, die Pflegekinder im Rahmen der Tages- oder auch in Vollzeitpflege aufnehmen, hat zu heftigen Kontroversen geführt. Mit Schreiben v. hatte das BMF angekündigt, in deutlich größerem Umfang als bisher von einer Steuerpflicht der Betreuungsgelder ausgehen zu wollen. Da diese Regelung für Pflegefamilien zu untragbaren Härten geführt hätte, soll im Bereich der Vollzeitpflege hieran nicht festgehalten werden. Maßgeblich soll nicht mehr die Höhe der Pflegegelder, sondern die sog. „Sechs-Kinder-Grenze” sein. Hermann stellt die geplanten Korrekturen vor. Mehr auf Seite 5.
Harte Linie beim Mantelkauf
Bei sog. Mantelkäufen können alte Verluste eines übernommenen Unternehmens nur noch erschwert geltend gemacht werden. Wie Miles zeigt, kann der Verlust der Unternehmen nur noch dann abgesetzt werden, wenn die aufgekaufte Firma nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Käuferfirma identisch ist. Der BFH bestätigt damit seine enge Sichtweise und widerspricht der großzügigeren Verwaltungspraxis. Mehr auf Seite 8.
Beste Grüße
Sixten Abeling