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Korrektur im Bereich der Vollzeitpflege
Änderungen bei Behandlung der Geldleistungen für Kinderbetreuung geplant
Ab dem sollten Pflegegelder für die Tagespflege sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – für die Vollzeitpflege von Kindern, der Steuerpflicht unterlegen (s. . Diese gravierende Schlechterstellung im Vergleich zu der bis zum geltenden Rechtslage soll nach einer aktuellen Pressemitteilung des im Bereich der Vollzeitpflege nun rückgängig gemacht werden.
„Sechs Kinder-Grenze” statt Höhe der Pflegegelder in der Vollzeitpflege maßgeblich
Im Rahmen der Vollzeitpflege wird ein Kind zeitlich befristet oder dauerhaft im Haushalt der Pflegeeltern betreut. Formen der Vollzeitpflege sind die Dauerpflege, die Kurzzeitpflege, die Bereitschaftspflege, die Wochenpflege sowie die Sonderpflege. Die Pflegeeltern erhalten für ihre Pflegeleistungen ein Pflegegeld aus öffentlichen Mitteln ausgezahlt, welches die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung abdeckt. Zusätzlich werden anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse geleistet.
Das sah vor, dass die Steuerfreiheit des Pflegegelds, sowie der Beihilfen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gem. § 3 Nr. 11 EStG ab dem entfällt, sofern ...