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Entwurf des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes
Maßvolle Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater geplant
Am hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes verabschiedet. Ziele des Entwurfs sind die weitere Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater, eine Annäherung an die Berufsrechte der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie die fristgerechte Umsetzung der EU-Berufsqualifikationsrichtlinie. Aufgrund der Vielzahl der geplanten Änderungen beschränkt sich der folgende Beitrag auf ausgewählte Neuregelungen.
Angestelltentätigkeit und vereinbare Tätigkeiten
Bisher durften Steuerberater und Steuerbevollmächtigte nicht als Syndikus-Steuerberater tätig werden. Nun soll neben einer selbständigen Tätigkeit als Steuerberater auch eine Angestelltentätigkeit erlaubt sein. Die Zulassung des Syndikus-Steuerberaters wird aber auf die Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 33 StBerG beschränkt. Die Forderung der Bundessteuerberaterkammer nach einer weiteren Beschränkung auf eine hauptberufliche Tätigkeit wurde jedoch abgelehnt. Um Interessenkollisionen S. 2 zwischen der unabhängigen Berufsausübung und der Weisungsgebundenheit im Beschäftigungsverhältnis zu vermeiden, wird das geplante Verbot der steuerlichen Beratung des Arbeitgebers...