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Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Der wegen einer zunächst geplanten Befugniserweiterung der Bilanzbuchhalter (NWB Beratung aktuell 40/2007) lange Zeit umstrittene Entwurf des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes (BR-Drucks. 661/07) sieht u. a. folgende Änderungen vor:
Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sollen künftig eine Bürogemeinschaft miteinander bilden können (§§ 26, 56 StBerG-E). Lohnsteuerhilfevereinen wird eine Beratungsbefugnis bei Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich (§ 3 Nr. 26a EStG-E) eingeräumt.
Die GmbH & Co. KG soll als Rechtsform für Steuerberatungsgesellschaften zugelassen werden (§ 50 StBerG-E). Künftig soll eine Kooperation der Steuerberater mit allen partnerschaftsfähigen Berufen im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (d. h. mit allen freien Berufen) zugelassen werden (§ 56 StBerG-E).
Den Steuerberaterkammern soll es künftig möglich sein, von dem Verbot der gewerblichen Tätigkeit Ausnahmen zuzulassen, soweit durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (§ 57 StBerG-E).
Steuerberater sollen als sog. Syndikus-Steuerberater, d. h. neben einer selbständigen Tätigkeit als Steuerberater auch nichtselbständig tätig sein dürfen...