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Umsatzsteuer | Besteuerung von Grabpflegeleistungen einer Friedhofsgärtnerei
Das NWB JAAAC-59570 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) § 24 UStG erfasst bei richtlinienkonformer Auslegung nur landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. des Art. 25 der 6. EG-RL. Deren einkommensteuerrechtliche Beurteilung ist umsatzsteuerrechtlich ohne Bedeutung (Fortführung von , BStBl 2006 II S. 280). (2) Grabpflegeleistungen unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG 1993, sondern der Regelbesteuerung. – Anmerkung: Mit der Entscheidung hat sich der BFH unter Hinweis auf Art. 25 der 6. EG-RL und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH im Randbereich der Umsätze, die ein Land- und Forstwirt noch in die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG einbeziehen darf, vollends von der ertragsteuerlichen Einordnung dieser Geschäfte gelöst. Dienstleistungen sind danach nur begünstigt,...