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Körperschaftsteuer | Auflösung passiver Ausgleichsposten bei Organschaft
Der BFH vertritt in dem Urteil v. - I R 5/05 NWB MAAAC-44431 die Auffassung, dass ein beim Organträger bestehender passiver Ausgleichsposten im Fall der Veräußerung der Organbeteiligung erfolgsneutral aufzulösen ist. Im Gegensatz dazu geht die Finanzverwaltung von einer einkommenswirksamen Auflösung der Ausgleichsposten aus. Nach dem NWB JAAAC-60029 sind die Rechtsgrundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Das Urteil steht nicht im Einklang mit dem Grundsatz der körperschaftsteuerlichen Organschaft, wonach sich innerhalb des Organkreises erzielte Gewinne und Verluste insgesamt nur einmal – und zwar beim Organträger – auswirken dürfen. Diesem Grundsatz der Einmalbesteuerung dienen auch die aktiven und passiven Ausgleichsposten...BStBl 2003 I S. 437