Geltung der Zehn-Jahresfrist des
§ 169 Abs. 2
Satz 2 AO bei Nichtabgabe von Steuererklärungen
über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung über einen
längeren Zeitraum
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass eine Steuerhinterziehung i.S. des
§ 169 Abs. 2
Satz 2 AO vorliegt, wenn eine Witwe mit drei zum Zeitpunkt
des Todes ihres Ehemanns noch minderjährigen Kindern über einen
längeren Zeitraum (hier: mehr als 20 Jahre) Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung aus einem zumindest annähernd schuldenfreien
Sechs-Familienhaus bezogen hat, diese Einkünfte ihre Renteneinkünfte
stets deutlich überstiegen haben sowie eine wesentliche
Finanzierungsquelle gewesen sind, um mit den drei Kindern „über die
Runden zu kommen”, und diese Einkünfte dem FA nicht erklärt
hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2251 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2007 S. 3505 XAAAC-60020
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Beschluss v. 08.08.2007 - 1 V 1148/07
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