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Niedrige Besteuerung i. S. des § 8 Abs. 3 AStG in Fällen der Beteiligung an irischen Kapitalgesellschaften
Nach Tz. 4 des Schreibens vom – IV B 4 – S 1300 – 65/01 (BStBl I S. 243 = StuB 2001 S. 464) ist die über den Vorzugssteuersatz von 10 % hinaus gezahlte irische Körperschaftsteuer für Zwecke der Bemessung der Belastungsgrenze nach § 8 Abs. 3 AStG nicht als Steuerbelastung anzusehen. Der BFH hat durch Urteil vom – I R 124/04 (BFH/NV 2006 S. 1729-1732 = Kurzinfo StuB 2006 S. 892) in seinem 1. Leitsatz entschieden, dass die jeweils tatsächlich gezahlte irische Körperschaftsteuer als Ertragsteuer i. S. des § 8 Abs. 3 AStG anzusehen sei. Das Urteil ist insoweit anzuwenden. Die Tz. 4 des Schreibens vom wird deshalb aufgehoben. Die übrigen Teile des Schreibens sind bereits durch das Schreiben vom – IV B 4 – S 1300 – 362/04 (BStBl 2005 I S. 28 = StuB 2005 S. 139) aufgehoben worden.