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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntnis einer vollzogenen Schenkung
Erlangt das FA erst mehr als drei Jahre nach Steuerentstehung Kenntnis von einer vollzogenen Schenkung i. S. des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung (Bezug: § 47, § 165 Abs. 1 Satz 1 und 4, § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 2 AO; § 30 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 4, § 31 ErbStG).
Praxishinweise: § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO enthält für die Schenkungsteuer eine Sonderregelung, wonach der Beginn der Festsetzungsfrist bis zur positiven Kenntnis des FA über die Schenkung gehemmt ist. Mit Eintritt der Kenntnis beginnt aber die vierjährige Festsetzungsfrist und eine Aufforderung des FA zur Abgabe einer Steuererklärung führt nicht zu einer weiteren (nochmaligen) Hemmung des Anlaufs der Festsetzungsfrist nach Maßgabe des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO. Etwas anderes dürft...