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Einkommen-/Lohnsteuer | Anwendung der Sachbezugsverordnung bei Bewertung einer verbilligten Unterkunft
Bei der Bemessung der verbilligten Überlassung einer Unterkunft, die als Sachbezug dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen ist, sind die amtlichen Werte der Sachbezugsverordnung in ihrer in den Jahren 1995 bis 1997 jeweils gültigen Fassung im Festsetzungsverfahren zwingend anzusetzen (Bezug: § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG 1995; § 8 Abs. 2 Sätze 6 und 7 EStG 1996; § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB IV; Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 80 GG).
Praxishinweise: Ist die vom Arbeitnehmer gezahlte Miete niedriger als der Wert der amtlichen Sachbezugsverordnung, so ist der Sachbezugswert nach der gesetzlichen Anordnung zwingend anzusetzen. Die Sachbezugsverordnung dient der Verwaltungsvereinfachung und entspricht der Befugnis des Gesetzgebers zur Vereinfachung und Typisierung. Damit verbundene Härten (z. B. Überschreiten der Marktmiete im Einzelfall) müssen deshalb hingenommen werden und verstoßen nicht gegen ...