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IWB 19/2007 S. 1210

Frankreich | Einführung der Treuhandschaft

Durch das Gesetz 2007-211 vom 19.2.2007 ist nach jahrzehntelanger Verzögerung und mehreren Anläufen des Gesetzgebers die bis dahin im französischen Recht im Grunde unbekannte Treuhandschaft eingeführt worden. Die Gesetzesänderungen betreffen den Code Civil (Bürgerliches Gesetzbuch), den Code de Commerce (Handelsgesetzbuch), den Code Général des Impôts (Allgemeines Steuergesetzbuch) und das Livre des Procédures Fiscales (Abgabenordnung).

Anders als z. B. im deutschen Recht ist der Anwendungsbereich der Treuhandschaft in Frankreich stark eingeschränkt: Treugeber kann nur eine körperschaftsteuerpflichtige juristische Person sein, Treunehmer nur Kreditinstitute i. S. des Gesetzes. Natürliche Personen sind also vollständig als Treugeber und Treuhänder ausgeschlossen. Die Neuregelung (im Wesentlichen in den Art. 2011 bis 2031 des Code Civil enthalte...

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