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Postlaufzeiten der Deutschen Post AG sind bindend
Fristversäumnisse des Steuerberaters regelmäßig unverschuldet
Der Steuerberater kann darauf vertrauen, dass die Deutsche Post AG ihre Postlaufzeiten einhält. Verzögerungen gehen regelmäßig nicht zu seinen Lasten. Etwaige Fristversäumnisse, die auf einer verspäteten Postzustellung beruhen, sind gegebenenfalls entschuldigt. Diese Rechtsprechung hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt.
I. Der Fall
Die per Post versandte Berufungsbegründung eines Anwalts ging bei Gericht nicht fristgerecht am Freitag, dem , sondern erst am folgenden Montag, dem , ein. Das OLG hatte daraufhin die Berufung verworfen und einen Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde war erfolgreich.
II. Die Entscheidung
1. Nach den Feststellungen des NWB DAAAC-53117) hatte eine Kanzleiangestellte den betreffenden Schriftsatz am Abend des in den Briefkasten geworfen. Damit schied nach Ansicht des BGH ein Verschulden des Anwalts aus, auch wenn die Sendung erst verspätet beim Berufungsgericht eingegangen war. Der Anwalt war nicht verpflichtet, die Berufungsschrift zu einem früheren Zeitpunkt aufzugeben.
Grundsätzlich dürfen Fristen bis zum letztmöglichen Zeitpunkt ausgenutzt werden. Der Bet...