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Kurz notiert
Neues Versicherungsvertragsrecht gebilligt
Am hat die Reform des Versicherungsvertragsrechts nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Um das Versicherungsvertragsrecht mit der rechtspolitischen und -tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wieder in Einklang zu bringen, war eine Gesamtreform erforderlich. Berücksichtigt sind die Entscheidungen des zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung und des BGH, der sich in einer Entscheidung v. u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hatte. Bei der Lebensversicherung werden die Versicherten nun an den mit ihren Prämien erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Erstmals erhält der einzelne Versicherungsnehmer auch einen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven. Die Beratung und Information der Kunden beim Abschluss von Versicherungen wird deutlich verbessert. Ihnen müssen künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem entfällt das Alles- oder Nichts-Prinzip. Das Gesetz wird am in Kraft treten. Es wird dann für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge gelten. Auf laufende Verträge ...