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Editorial
Neue Chancen und Risiken für Sportvereine?
Mit seiner Entscheidung in der Rechtssache Kennemer Golf & Country Club hat der EuGH schon früh eine Vorreiterrolle eingenommen. Bereits 2002 hatte er entschieden, dass Mitgliedsbeiträge Entgelt für Leistungen eines Sportvereins an seine Mitglieder sein können. Dieser Auffassung hat sich nun auch der BFH angeschlossen. Damit ist die Verwaltungsauffassung in den am beschlossenen UStR 2008 überholt. Sollte sich die Verwaltung der Meinung des BFH anschließen und Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen der Besteuerung unterwerfen, können hieraus neue Chancen, aber auch Risiken für Vereine entstehen. Lehr prophezeit, dass der Beratungsbedarf allein für Zwecke der Umsatzsteuer um ein Erhebliches steigen würde. Mehr auf Seite 10.
Diebstahl ist Privatsache
Wird ein betrieblicher Pkw anlässlich einer Privatfahrt gestohlen, kann der Verlust nicht als Betriebsausgabe verbucht werden. Stein zeigt, dass ähnlich wie bei Unfällen auch bei einem Diebstahl der Verlust in diesem Fall privat veranlasst ist. Dagegen zählt ein Diebstahl bei der Übernachtung während einer Betriebsfahrt zur Berufsspähre. Mehr auf Seite 6.
Beste Grüße
Sixten Abeling