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BGH 10.10.2006 XI ZB 40/05, NWB direkt 41/2007 S. 11
Eingescannte Unterschrift genügt nicht dem Formerfordernis
Eine eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz genügt nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wurde.