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Ermittlung der Erträge aus Anteilen an in- und ausländischen Investmentvermögen nach dem InvStG
In einigen Fällen ist es erforderlich, die steuerlich relevanten Erträge aus Investmentvermögen trotz Vorlage der Steuerbescheinigung/Bescheinigung nach § 24c EStG zu ermitteln. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung/Abrechnung durch das Kreditinstitut die maßgeblichen Daten des Fonds noch nicht veröffentlicht wurden (die Bescheinigungen enthalten i. d. R. nur den Vermerk „siehe Rechenschaftsbericht”), wenn steuerfreie Erträge erzielt werden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. nach DBA steuerfreie ausländische Mieterträge aus Immobilienfonds) oder wenn die Steuerbescheinigung durch ausländische Kreditinstitute ausgestellt werden, da diese Bescheinigungen häufig nicht die nach deutschem Recht maßgeblichen Erträge enthalten (z. B. thesaurier...