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Verkauf parzellierter unbebauter Grundstücke mit Kiesvorkommen
Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb (i. S. des § 15 Abs. 2 EStG) wird überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Vermögensnutzung i. S. einer Fruchtziehung entscheidend in den Vordergrund tritt. Allein die mehrfache Veräußerung von seit Jahrzehnten in Eigentum stehenden privaten Bodenschätzen überschreitet die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung selbst dann nicht, wenn die Veräußerung an mehrere Abbauunternehmungen erfolgt.