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Teilveräußerung einer teilweise fremdfinanzierten Mietwohnung
Die Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer Mietwohnung sind nach Veräußerung des Hälfteanteils der Wohnung und dem damit verbundenem Entstehen einer Bruchteilsgemeinschaft nur noch zur Hälfte Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dem steht nicht entgegen, dass das Darlehen geringer valutiert als die Anschaffungskosten des nicht veräußerten Hälfteanteils der weiterhin vermieteten Wohnung.