Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gebäudeerwerb mit Abbruchabsicht
Laufende Aufwendungen für ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude sind keine Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung wenn die Beweiswürdigung ergibt, dass eine ernsthafte Vermietung nicht beabsichtigt war und etwa 3 Jahre nach dem Erwerb der Abbruch des Gebäudes betrieben wird.