Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung des § 3 Nr. 3 EStG durch das Jahressteuergesetz 2007
Steuerfreie Kapitalabfindungen/Beitragserstattungen bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Steuerfreie Kapitalabfindungen und Beitragserstattungen aus gesetzlichen Alterssicherungssystemen – § 3 Nr. 3 EStG i. d. F. des JStG 2007 eröffnet diese Möglichkeit ab erstmals auch Versicherten berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
I. Allgemeines
Nach § 3 Nr. 3 EStG a. F. waren bis zum Veranlagungszeitraum 2005 „Kapitalabfindungen aufgrund der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamten-(Pensions-)Gesetze” steuerfrei. Eine nähere Konkretisierung enthielt die Vorschrift nicht. Im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2007 wurde – auf Anregung des Bundesrats – geprüft, ob die Regelung insgesamt aufgehoben werden könnte (BT-Drucks. 16/3036 S. 2). Begründet wurde dieser Vorschlag mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Steuerbefreiung widerspreche der Systematik der nachgelagerten Besteuerung, weil sie Leistungen steuerfrei stellen würde, obwohl die leistungsbegründenden Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von der Einkommensteuer freigestellt wurden. Die steuersystematisch zutreffende Abschaffung des § 3 Nr. 3 EStG wurde jedoch verworfen (BR-Drucks. 622/1/06 S. 4). Stattdessen ist der Anwendungsber...