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Bundesrat stimmt der Novelle des Urheberrechts zu
Der Bundesrat hat am dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zugestimmt. Das Gesetz umfasst folgende Regelungsinhalte:
Erhalt der Privatkopie
Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Ist bislang die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten, so wird dieses Verbot in Zukunft ausdrücklich auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Diese Klarstellung zielt auf Inhalte illegaler (Peer-to-Peer-)Tauschbörsen. Es bleibt bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken.
Pauschalvergütung für Privatkopien
Als Ausgleich für die erlaubte Privatkopie erhalten Urheber eine pauschale Vergütung. Sie wird auf Geräte und Speichermedien erhoben und wie bisher über Verwertungsgesellschaften ausgeschüttet. Nach dem neuen Recht sollen die Verwertungsgesellschaften und die Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller die Vergütung miteinander aushandeln. Für den Streitfall sind Schlichtungs- und Entscheidungsmechanismen für eine schnelle Lösung vorgesehen. Vergütungspflichtig sind in Zukunft alle Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von zu...