Oberfinanzdirektion Münster

Ermittlung der Erträge aus Anteilen an in- und ausländischen Investmentvermögen nach dem Investmentsteuergesetz

Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 023/2007

In einigen Fällen ist es erforderlich, die steuerlich relevanten Erträge aus Investmentvermögen trotz Vorlage der Steuerbescheinigung/Bescheinigung nach § 24c EStG zu ermitteln. Dies ist beispielsweise der Fall,

  • wenn im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung/Abrechnung durch das Kreditinstitut die maßgeblichen Daten des Fonds noch nicht veröffentlicht wurden (die Bescheinigungen enthalten i.d.R. nur den Vermerk „siehe Rechenschaftsbericht”),

  • wenn steuerfreie Erträge erzielt werden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. nach DBA steuerfreie ausländische Mieterträge aus Immobilienfonds) oder

  • wenn die Steuerbescheinigung durch ausländische Kreditinstitute ausgestellt werden, da diese Bescheinigungen häufig nicht die nach deutschem Recht maßgeblichen Erträge enthalten (z.B. thesaurierte Erträge).

Bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2005 wurden die steuerlich relevanten Daten vom BVI veröffentlicht. Ab dem Veranlagungszeitraum 2006 hat der BVI diesen Service eingestellt.

Zur Ermittlung der steuerlich relevanten Erträge stehen daher zukünftig folgende Informationsquellen zur Verfügung:

  • Elektronischer-Bundesanzeiger

    Die steuerlichen Daten können über die Suchfunktion ermittelt werden. (www.ebundesanzeiger.de)

  • Rechenschaftsbericht

    Der Rechenschaftsbericht wird regelmäßig auf den Internetseiten der Kapitalanlagegesellschaften veröffentlicht und/oder dem Steuerpflichtigen ausgehändigt.

    Der Rechenschaftsbericht enthält zum Berichtsstichtag u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung, Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung sowie die steuerlich relevanten Daten pro Fondsanteil.

  • Internet

    Darüber hinaus können die Besteuerungsgrundlagen über Suchmaschinen im Internet recherchiert werden (z.B.www.onvista.de,www.yahoo.de,www.maxblue.de,www.s-broker.de,www.comdirect.de).

Oberfinanzdirektion Münster v.

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
UAAAC-59562