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OFD Frankfurt/M. - S 2223 A - 180 - St 216

Spendenaktion für Unwetteropfer in Teilen Ober- und Unterfrankens sowie Ober- und Niederbayerns (Juli 2007);

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV

Bezug:

Im Zusammenhang mit den Unwetterschäden in Teilen Ober- und Unterfrankens sowie Ober- und Niederbayerns im Juli 2007 haben der Landkreis Erlangen-Höchstadt sowie der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Erlangen-Höchstadt e.V. und die AWO-Ortsvereine Bubenreuth, Baiersdorf und Möhrendorf Spendenkonten zu Gunsten der Unwettergeschädigten eingerichtet. Spenden können auf die folgenden Sonderkonten eingezahlt werden:


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1.
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen
Bankleitzahl: 763 500 00
Konto-Nr.: 55555
2.
Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Erlangen-Höchstadt e.V.
und AWO-Ortsvereine Bubenreuth, Baiersdorf und Möhrendorf
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen
Bankleitzahl: 763 500 00
Konto-Nr.: 24976
Stichwort „Hochwasser”

Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit wird für Zuwendungen, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen der o.a. Spendenaufrufe geleistet werden, der vereinfachte Spendennachweis gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV zugelassen.

Hiernach genügt als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum auf die o.a. Konten eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugbeleg) eines Kreditinstituts.

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Fundstelle(n):
AAAAC-59560