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FG München Beschluss v. - 5 S 4787/06

Gesetze: AO § 231 Abs. 1 S. 1

Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Wohnsitzanfrage beim Einwohnermeldeamt

Leitsatz

1. Eine Wohnsitzanfrage beim Einwohnermeldeamt unterbricht die Zahlungsverjährung, wenn die Anfrage nicht „ins Blaue hinein” erfolgt, sondern Wohnsitz und Aufenthaltsort dem Finanzamt unbekannt sind und der Steueranspruch bereits mangels Kenntnis des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts des Steuerschuldners nicht realisiert werden kann.

2. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn der Steuerpflichtige zunächst die Einschaffung von Pfandsachen durch einen Wohnungswechsel vereitelt und sodann Zahlungsaufforderungen und eine Meldeamtsanfrage unter einer neuen Adresse erfolglos verlaufen, auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige Monate später unter dieser Adresse anmeldet. Denn die Zahlungsverjährung ist in diesem Fall entweder durch die erste Zahlungsaufforderung oder durch die Meldeamtsanfrage unterbrochen worden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAC-59506

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 01.08.2007 - 5 S 4787/06

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