Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Wohnsitzanfrage
beim Einwohnermeldeamt
Leitsatz
1. Eine Wohnsitzanfrage beim
Einwohnermeldeamt unterbricht die Zahlungsverjährung, wenn die Anfrage
nicht „ins Blaue hinein” erfolgt, sondern Wohnsitz und
Aufenthaltsort dem Finanzamt unbekannt sind und der Steueranspruch bereits
mangels Kenntnis des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts des Steuerschuldners nicht
realisiert werden kann.
2. Diese Voraussetzungen liegen vor,
wenn der Steuerpflichtige zunächst die Einschaffung von Pfandsachen durch
einen Wohnungswechsel vereitelt und sodann Zahlungsaufforderungen und eine
Meldeamtsanfrage unter einer neuen Adresse erfolglos verlaufen, auch dann, wenn
sich der Steuerpflichtige Monate später unter dieser Adresse anmeldet.
Denn die Zahlungsverjährung ist in diesem Fall entweder durch die erste
Zahlungsaufforderung oder durch die Meldeamtsanfrage unterbrochen worden.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.