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FG München Beschluss v. - 14 V 306/07

Gesetze: ZK Art. 70 Abs. 1, GemZT Anm. 6a zu Kap. 2, GemZT Anm. 1 zu Kap. 16, GemZT Pos. 1602, GemZT Unterpos. 0207 2710

Einreihung als gewürztes Fleisch

Leitsatz

1. Zur Verwertbarkeit einer Begutachtung durch die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt.

2. Ein Privatgutachten zur Rückstellprobe kann auch dann nicht das verwertbare amtliche Gutachten entkräften, wenn die Zollbehörde die Rückstellprobe dem Einführer zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hatte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAC-59491

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 24.04.2007 - 14 V 306/07

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