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FG München Urteil v. - 14 K 249/06

Gesetze: ZK 12 Abs. 2

Verbindliche Zolltarifauskunft für Einfuhren in Drittländer

Leitsatz

Für die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft entwickelt und hergestellt und anschließend nach Drittländern ausgeführt werden sollen, besteht kein rechtliches Interesse, wenn die Waren nicht Gegenstand von Amtshandlungen einer Zollstelle der EU werden, bei denen die Tarifierung eine Bedeutung hat. Die Auskünfte sind daher aufzuheben. Die Kosten sind der die Auskünfte erteilenden Behörde aufzuerlegen, wenn die Angaben des Antragstellers zutreffend waren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAC-59489

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 19.04.2007 - 14 K 249/06

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