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Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs bei Personengesellschaften verfassungswidrig?
Durch das JStG 2007 wurde der gewerbesteuerliche Verlustabzug nach § 10a GewStG wie folgt eingeschränkt: Beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft, die über einen vortragsfähigen Gewerbeverlust verfügt, geht der auf den ausscheidenden Gesellschafter entfallende Verlust verloren, wobei für die Höhe des verloren gehenden Verlustes allein auf die Beteiligungsquote des Gesellschafters abgestellt wird; Sondervergütungen werden nicht gegengerechnet. Die Folge: Der Verlust geht aufgrund der Nichtberücksichtigung der Sondervergütungen also in einem größeren Umfang verloren. Nun gilt diese Einschränkung auch rückwirkend für frühere Erhebungszeiträume (§ 36 Abs. 9 GewStG i. d. F. des JStG 2007). Damit wird die mitunternehmerbezogene Betrachtung des BFH, die eine Berücksichtigung der Sondervergütungen...