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BFH 31.05.2007 IV R 54/05, BBK 19/2007 S. 4716

Zulässigkeit einer Bilanzänderung auch bei Fehlerhaftigkeit des Kapitalkontos

Eine Bilanzänderung steht nach Ansicht des BFH nicht nur dann in einem Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung, wenn eine Bilanzposition dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig ist. Vielmehr liegt eine Bilanzberichtigung auch dann vor, soweit sich die Gewinnänderung auf die fehlerhafte Verbuchung oder Nichterfassung von Entnahmen und Einlagen und damit allein auf die Teilbeträge des Kapitalkontos bezieht.

Mit dieser Entscheidung widerspricht der BFH der Ansicht der Finanzverwaltung (vgl. BStBl 2000 I S. 587, NWB QAAAA-78276). Das Urteil vom hat erhebliche Auswirkungen für die Praxis:

Gelangt der Betriebsprüfer zu einer bloßen Gewinnänderung, bei der das Kapitalkonto angesprochen wird, nicht aber ein Wirtschaftsgut oder RAP, liegt nach dem BFH-Urteil ins...

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