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Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs
Für den Zeitpunkt der Rechnungserstellung muss die im Abrechnungspapier genannte Bezeichnung und Anschrift des leistenden Unternehmers zutreffen. Da erst mit der Vorlage der Rechnung der Vorsteuerabzug eröffnet wird, ist dies der für die Überprüfung und Erhebung des Steueranspruchs entscheidende Zeitpunkt. Die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs haben objektiven Charakter. Die subjektive, gutgläubige Überzeugung des Leistungsempfängers kann ein bestimmtes, objektiv nicht erfülltes Merkmal nicht ersetzen.