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Factoring beim Ankauf von Insolvenzforderungen
Ein steuerbarer Leistungsaustausch im Sinne eines Factoring liegt auch vor, wenn es sich bei den angekauften Forderungen zum größten Teil um Insolvenzforderungen handelt, deren Einziehung sich wirtschaftlich auf die Verwertung der bestehenden Sicherheiten beschränkt. Das Entgelt der Factoring-Dienstleistung bestimmt sich als Differenz zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Forderung und dem vereinbarten Kaufpreis, abzüglich der in diesem Betrag enthaltenen Umsatzsteuer.