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Erstmalige Beantragung eines Verlustfeststellungsbescheids
Aus dem in § 10d Abs. 3 Satz 4 EStG 1997 hergestellten Zusammenhang zwischen Feststellungsbescheid und Einkommensteuerbescheid folgt für den Fall, dass die Änderung einer Bezugsgröße i. S. des § 10d Abs. 3 Satz 2 EStG 1997 geltend gemacht wird, dass der erstmalige Erlass des Feststellungsbescheids nur zulässig ist, wenn der entsprechende Steuerbescheid noch geändert werden kann.