Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verbindliche Bestellung der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage eines erst noch zu gründenden Betriebs
Bei neu zu eröffnenden Betrieben ist für die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG eine ausreichend konkretisierte Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen erforderlich. Soll die einzige wesentliche Betriebsgrundlage (hier: Windenergieanlage) angeschafft werden, setzt das ihre verbindliche Bestellung voraus. Eine verbindliche Bestellung kann bei Abschluss eines Werkvertrags oder eines Kaufvertrags bejaht werden, nicht aber bei vertraglichen Vereinbarungen, die z. B. durch zahlreiche Rücktrittsrechte ein quasi folgenloses Aussteigen aus den Vereinbarungen zulassen, nur die Modalitäten der Abwicklung regeln und noch den separaten Abschluss eines Kaufvertrags vorsehen, und die zudem weder die erforderliche Finanzierung regeln noch die voraus...