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In der Vergangenheit erworbene landwirtschaftliche Grundstücke
Das durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte Wertaufholungsgebot gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. mit Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG ist verfasungsgemäß. Insbesondere verstößt auch die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 16 Satz 2 EStG nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Rückwirkungsverbot.