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Abhängigkeit einer Bilanzänderung von einer Bilanzberichtigung
Eine Bilanzänderung kommt nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1999 nur im Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung nach Satz 1 der Vorschrift in Betracht. Dem steht die verfahrensrechtliche Änderbarkeit des betreffenden Steuerbescheids nach § 164 Abs. 2 AO nicht entgegen. Die Änderbarkeit des jeweiligen Steuerbescheids ist Voraussetzung dafür, dass sich eine Bilanzänderung noch steuerlich auswirken kann; die Voraussetzungen der Bilanzänderung werden aber durch § 164 Abs. 2 AO in keiner Weise berührt, sondern allein durch § 4 Abs. 2 EStG 1999 bestimmt. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Unternehmen, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, gegenüber denjenigen Unternehmen, die ihre einkommensteuerpflichtigen Einkünfte durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1999 ermitteln, ist insoweit nicht gegeben (Anschluss an