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BBEV Nr. 10 vom Seite 318

Abgeltungsteuer: Offene Fragestellungen und ein persönliches Resümee

von Markus Luckner, München

Unsere BBEV Reihe hat bislang unter verschiedenen Blickwinkeln die Wirkungsweise und Folgen der Einführung der Abgeltungsteuer beleuchtet (vgl. Haisch, BBEV 2007 S. 245 NWB XAAAC-51418 – Überblick; Kracht, BBEV 2007 S. 251 NWB HAAAC-51419 – Zertifikate; Luckner, BBEV 2007 S. 280 NWB HAAAC-53895 – Investmentfonds; Kracht ab S. 312 in dieser Ausgabe – geschlossene Fonds). Der folgende Beitrag erläutert bisher noch offen gebliebene Fragestellungen in Bezug auf Auslandssachverhalte, die Regelungen zum Spendenabzug ab 2009 sowie Fallstricke für die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer Abgeltungsteuer. Abschließend wird die neue gesetzliche Regelung einer kritischen Würdigung unterzogen.

I. Abgeltungsteuer bei Auslandssachverhalten

1. Konten und Depots im Ausland

Die Steuerpflicht der Kapitaleinkünfte i. S. des § 20 EStG n. F. besteht unabhängig davon, ob die Abgeltungsteuer tatsächlich einbehalten wird.

Wird das Konto bei einer im Ausland ansässigen Bank geführt oder handelt es sich um einen ausländischen Investmentfonds, erheben diese ausländischen Zahlstellen zwar keine deutsche Abgeltungsteuer; die jeweiligen Einkünfte sind allerdings genau wie bei der Auszahlung durch eine deutsche Zahlstelle oder einen deutschen Investmentfonds steuerp...

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