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StBMag Nr. 6 vom Seite 34

Zäh wie Leder - reich wie der Führer

Die deutschen Finanzbehörden entlassen niemanden so leicht aus der Steuerpflicht – nicht einmal den Diktator Adolf Hitler

Dietmar Reiche

Es gibt Jobs, um die man einen Beamten nicht beneidet – wie die Aufgabe, Adolf Hitler an seinen Steuerrückstand zu erinnern. Tapfer stellten sich das Münchner Finanzamt dieser Aufgabe, wenigstens anfänglich. Aber gegen die Anweisungen aus Berlin war es letztlich machtlos. Ein geschichtlicher Rückblick auf eine interessante Akte.

Was für ein undankbarer Job: Der zuständige Steuerinspektor vom Finanzamt München-Ost muss schon wieder die Akte 13/2384 aus der Registratur fischen. 13/2384 ist ein besonders hartnäckiger Fall. Als selbst ernannter „Schriftsteller„ macht der Österreicher den deutschen Beamten seit Jahren Ärger. Mahnungen und ein reger Schriftverkehr füllen den Ordner.

Bereits Mitte der 20er Jahre lebt der Steuerpflichtige 13/2384 auf großem Fuß: luxuriöser Dienstwagen (Mercedes Kompressor für 20.000 Mark), Chauffeur und ein Privatsekretär namens Rudolf Hess. Das weckt den Argwohn der Finanzverwaltung, die Adolf Hitler 1925 ordnungsgemäß zur Abgabe einer Einkommensteuerklärung auffordert. Das magere Ergebnis: Der Befragte wohnt nach eigenen Angaben nur zur Untermiete, in seinem Besitz befänden sich nur ein Schreibtisch und zwei einfache Regal...