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Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Ein gelungener erster Schritt zu einer überfälligen Reform
Am hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft der Bevölkerung zu unterstützen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum in Kraft. Steuerpflichtige haben dann ein Wahlrecht, ob sie für das Veranlagungsjahr 2007 noch das alte oder bereits das neue Recht in Anspruch nehmen.
Literaturhinweis: Schleder, Steuerrecht der Vereine, NWB Verlag, Herne. 8. Aufl. 2008. Erscheint voraussichtlich Januar 2008.
I. Überblick zu dem Gesetzgebungsverfahren und den Zielen der Reform
1. Anstöße zu einer Reform
Der Bericht der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Enquetekommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements” (BT-Drucks. 14/8900) hatte der Debatte zum Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft neue Impulse gegeben. Im Koalitionsvertrag v. hatte die Große Koalition vereinbart, das „bürgerschaftliche Engagement durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen” zu fördern. Im Herbst des Jahrs 2006 hat eine von den obersten Finanzbeh...