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Haftung für Umsatzsteuer in Insolvenzfällen
Erhöhtes Haftungsrisiko für Banken
Der Gesetzgeber hat § 13c UStG eingeführt mit dem Ziel, Steuerausfälle im Bereich der Umsatzsteuer zu verhindern. Die Finanzverwaltung nutzt dieses Instrument nunmehr vermehrt, um gerade in Insolvenzfällen bzw. in Phasen von vorgelagerten Liquiditätsengpässen der Umsatzsteuerschuldner den steuerlichen Schaden gering zu halten. Gerade Banken müssen sich darauf einstellen, dass sie in Zukunft regelmäßig in die Haftung genommen werden. Für Berater ist es daher wichtig, auf derartige Risiken hinzuweisen; dies erscheint vor allem vor dem Hintergrund der hohen Anzahl von Unternehmensinsolvenzen als unerlässlicher Baustein einer umfassenden Beratung der Mandantschaft. Der Unternehmer und vor allem die Banken müssen sich bewusst sein, dass ein alleiniges Bestreiten der Haftungssituation nicht hinreichend ist, sondern dass der potenzielle Haftungsschuldner absichernde Maßnahmen im Rahmen der Buchführung und Bilanzen vornehmen sollte. Für den Steuerberater ergeben sich somit sinnvolle Beratungsansätze gegenüber seinen Mandanten, um ein geeignetes Risikomanagement bezüglich der umsatzsteuerlichen Leistungsfähigkeit einzuführen.
I. Regelungsziel
Vor Einführung des § 13c UStG ents...