Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Kapitalertragsteuer aus Sicht der öffentlichen Hand
Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008
Mit der Unternehmensteuerreform wird der Steuersatz für Körperschaften ab 2008 von derzeit 25 % auf 15 % gesenkt. Damit geht eine Entlastung einher. Wenig erörtert wurden bisher die Auswirkungen der Reform auf die Kapitalertragsteuer, die im Sonderfall der Ausschüttung von einer Körperschaft in den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Abgeltungswirkung ohne Anrechnungsmöglichkeit hat. Hier kommt es zu einer Mehrbelastung, der evtl. noch in 2007 entgegengewirkt werden kann.
I. Ausgangslage: Definitivbelastung beträgt 2007 10 %
Befinden sich GmbH-Anteile im hoheitlichen – d. h. steuerlich nicht relevanten – Bereich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden), kommt es derzeit bei Ausschüttungen dieser GmbH zu einer Kapitalertragsteuerbelastung nach § 44a Abs. 8 EStG von 10 %. Bei Gewinnausschüttungen einer GmbH handelt es sich um Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Kapitalertragsteuer unterliegen. Der Steuersatz beträgt nach § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG im Normalfall – die Steuer wird vom Gläubiger, also vom Empfänger der Zahlung, getragen – 20 %. Ist dieser Gläubiger eine inländische juristische Person des ö...