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Arbeitsrecht | Übergang von Beschäftigten zwischen zwei Leiharbeitsunternehmen
Übernimmt ein Leiharbeitsunternehmen im Rahmen der Zusammenarbeit mit einem anderen Leiharbeitsunternehmen einen Teil der bei Kunden eingesetzten Arbeitnehmer, kann ein Betriebsübergang vorliegen (). Das vorlegende österreichische Gericht hatte die Frage gestellt, inwieweit bei Leiharbeitsunternehmen bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern eine eigene „wirtschaftliche Einheit” übergehen könne und ob diese einen eigenen Betriebsteil darstelle, da die verliehenen Arbeitnehmer in die Organisationsstruktur des Kunden und nicht des Entleiherbetriebs integriert seien. Dies kann nach Auffassung des EuGH der Feststellung des Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit nicht entgegenstehen. Die Arbeitnehmer seien wesentliche Elemente, ohne die es dem Leiharbei...