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BFH 16.05.2007 II R 61/99, NWB 40/2007 S. 311

Erbschaftsteuer | Zuordnung des Steuerwerts auf eine Vorstufe des Volleigentums

Erwirbt der Erbe einen auf die Verschaffung von Wohnungseigentum gerichteten Anspruch, ist der Erbschaftsteuer nicht der Bedarfswert für das Wohnungseigentum, sondern der gemeine Wert des Anspruchs zugrunde zu legen. Eine Zuordnung des Steuerwerts auf eine Vorstufe des Volleigentums (Anwartschaft) kommt nicht in Betracht. Die (niedrigeren) Steuerwerte können nur demjenigen zugute kommen, der noch oder schon Eigentümer des Grundstücks ist. Dies hat der , nv NWB YAAAC-50797, das als Nachfolgeentscheidung zum (BStBl 2007 II S. 192) ergangen ist, entschieden.

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