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„Wir verlangen keine Patentlösung„
Interview mit Dr. Gero Fischer, BGH-Richter und Vorsitzenderdes IX. Zivilsenats, der für die Haftung von Steuerberatern zuständig ist
Herr Dr. Fischer, die Qualität des deutschen Steuerrechts steht in der Kritik: So wiederholen zum Beispiel Prof. Paul Kirchhof, aber auch BFH-Präsident Dr. h.c. Wolfgang Spindler* unermüdlich, dass das bestehende Steuerrecht auch von Fachleuten nicht mehr hinreichend weit überblickt und durchschaut werden kann. Fordert die Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung vom Steuerberater nicht schlicht etwas, was er angesichts des herrschenden Steuerrechts nicht leisten kann?
Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt vom Steuerberater nicht, dass er das Steuerrecht in allen Bereichen und Verästelungen überblickt und versteht. Vielmehr richten sich die Anforderungen an den Inhalt des jeweiligen Mandats. Dabei kommt es insbesondere darauf an, was der Steuerpflichtige, der einen Steuerberater einschaltet, von diesem nach Treu und Glauben erwarten darf: Das ist vor allem die Kenntnis der allgemein anerkannten und unzweifelhaften steuerlichen Regelungen. Darüber hinaus müssen natürlich die Auflegungen beachtet werden, die die Steuergesetze in der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfahren haben.
Der Senat setzt nicht voraus, dass der Steuerberater ein prä...