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FG München Urteil v. - 4 K 529/05 EFG 2007 S. 1709 Nr. 21

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 2 S. 2, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 47 Abs. 1 S. 1, FGO § 47 Abs. 2

Wiedereinsetzung bei Zeugnisverweigerung des steuerlichen Beraters

Leitsatz

Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist kann nicht gewährt werden, wenn die Behauptung, die Klage sei gemäß § 47 Abs. 2 FGO beim Finanzamt angebracht worden, lediglich durch Vorlage von Kopien aus dem Postausgangsbuch des Prozessbevollmächtigten bewiesen werden soll, und der Bevollmächtigte, der in allen anderen Verfahren, in denen er jemals vor dem betreffenden Finanzgericht aufgetreten ist, Klage per Fax direkt bei Gericht erhoben hat, unter Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht die Vorlage des Postausgangsbuchs oder eines in seiner Kanzlei geführten Fristenkontrollbuchs im Original verweigert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1709 Nr. 21
KAAAC-58991

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 25.07.2007 - 4 K 529/05

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