Kein Vollerlass von Säumniszuschlägen bei fehlender
wirtschaftlicher Auswirkung
Erlasswürdigkeit bei
Steuerverkürzung
Leitsatz
1. Persönliche
Billigkeitsgründe für den Vollerlass von Säumniszuschläge
liegen nicht vor, wenn er sich auf die konkrete wirtschaftliche Situation des
Steuerpflichtigen nicht auswirken könnte, da die Einkünfte und das
Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz
unterliegen.
2. Ein Steuerpflichtiger ist nicht
erlasswürdig, wenn er seine steuerlichen Erklärungspflichten
wiederholt und über Jahre hinweg verletzt und dadurch auch Steuern
verkürzt sowie erhebliche Steuerstraftaten begangen hat, für die eine
Freiheitsstrafe zu verbüßen ist.
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